Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber bzw. Träger in der Kindertagesstätte auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten. Verantwortlich für den Aushang der aktuellen Vorschriften ist die Leiterin/der Leiter der Einrichtung. Alle Beschäftigten müssen sich jederzeit über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren können. Reform des Mutterschutzrechts Wichtig: Das neue, ab 1. Januar 2018 geltende Mutterschutzgesetz macht einen Austausch bestehender Ausgaben notwendig! Weitere Informationen zur Mutterschutzreform finden Sie unter Aktuelles. Alle wichtigen Vorschriften im Überblick Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, Ausstattung Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung Benachteiligungsverbot Elternzeit, Elterngeld Entgeltfortzahlung Gleichbehandlung Infektionsschutz Kündigungsschutz Mindestlohn Mutterschutz Urlaub Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) Mit der Mutterschutznovellen zum 1. Januar 2018.
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