AnwaltKommentar RVG
 (30.07.2021)

169,00 €*

Produktnummer: 9783824016297
Verlag: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH
Author: Fölsch, Peter & Griesel, Carmen & Mock, Peter & Schneider, Norbert & Volpert, Joachim & Reckin, Sabrina & Eder, Thomas & Seifert, Wilko
ISBN: 978-3-8240-1629-7
Erscheinungsdatum: 30.07.2021

       
Produktinformationen "AnwaltKommentar RVG"
  • Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH
  • Fölsch, Peter & Griesel, Carmen & Mock, Peter & Schneider, Norbert & Volpert, Joachim & Reckin, Sabrina & Eder, Thomas & Seifert, Wilko
  • 978-3-8240-1629-7
  • 30.07.2021
  • 170 x 240 (B/H)
  • 2361
  • Anwaltkommentare
  • deutsch
  • 9
  • 3180 Seiten
  • 7 %

  • Headline: Neu nach KostRÄG 2021

    Biographie - Fölsch, Peter & Griesel, Carmen & Mock, Peter & Schneider, Norbert & Volpert, Joachim & Reckin, Sabrina & Eder, Thomas & Seifert, Wilko

    Der AnwaltKommentar RVG wird herausgegeben von RA Norbert Schneider und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert und wird bearbeitet von renommierten Autoren mit langjähriger Erfahrung im Gebührenrecht. RA Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts. Autoren: Dr. Thomas Eder Peter Fölsch Carmen Griesel Peter Mock Sabrina Reckin Norbert Schneider Wilko Seifert Joachim Volpert

    Rezensionen "AnwaltKommentar RVG"

    VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin, in AG spezial 12/2021, III "(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht einen schnellen und praxisgerechten Zugriff auf das nicht ganz so einfache anwaltliche Vergütungsrecht. Dazu trägt die einheitliche übersichtliche Gliederung bei, die einen schnellen Zugriff auf die gesuchte Fallkonstellation gewährleistet. Soweit geboten, werden auch die Probleme der Kostenerstattung und der Rechtsschutzversicherung bei den einzelnen Vorschriften erörtert. Häufig werden den Erläuterungen viele Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen beigefügt. (...) Der AnwaltKommentar RVG gibt auch in seiner 9. Aufl. eine hervorragende Hilfestellung in den alltäglichen Abrechnungsfragen. Darüber hinaus enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Berechnung des Gegenstandwerts und zu Erstattungsfragen. Für den Praktiker, der gern einmal eine der zitierten Entscheidungen nachlesen will, ist es wohltuend, dass die jeweiligen Fundstellen in verschiedenen Zeitschriften (...) nachgewiesen werden. Der AnwaltKommentar RVG ist ein unerlässliches Hilfsmittel im Anwaltsbüro und bei den Gerichten." Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D. Leer/Augsburg in StraFo 12/2021, S. 527: "(...) Man findet im „Schneider/Volpert“ auch zum Straf- und Bußgeldrecht in den Ausführungen zu den Teilen 4 und 5 VV RVG Antwort auf alle gebührenrechtlichen Fragestellungen, die man durch die umfangreichen weiterführenden Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur unschwer vertiefen kann. Besonders gefallen in dem Zusammenhang zudem die zahlreichen Hinweise auf Fragen der Rechtsschutzversicherung, die ja gerade auch in Straf- und Bußgeldverfahren häufig eine Rolle spielen, und auch auf kostenrechtliche Probleme. Auch hier ist nicht nur der erste Einstieg in die damit zusammenhängenden Fragestellungen gesichert. Und: Hilfestellung erfährt nicht nur der nach dem RVG abrechnende Rechtsanwalt, sondern auch der, der (nur) auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abrechnet bzw. abrechnen möchte, was gerade im Strafrecht häufig der Fall ist. Denn die §§ 3a ff. RVG werden umfassend, anwendungsorientiert, klar verständlich und auch ausgewogen kommentiert, was hilft, Fehler, die gerade hier zu Gebührennachteilen führen können, zu vermeiden.Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Arbeit mit der 9. Auflage des „Anwaltkommentar RVG“ ist nach wie vor eine Freude, und zwar sowohl für den straf-/bußgeldrechtlich erfahrenen Praktiker als auch für denjenigen, der nicht so häufig im Straf- oder Bußgeldrecht tätig ist, oder auch für den Berufseinsteiger. Für die beiden letzten Gruppen kann man davon ausgehen, dass die Qualität der Kommentierung der straf- und bußgeldrechtlichen Bereich quasi in Form des Beweises des ersten Anscheins auch für die Qualität der Kommentierung der anderen gebührenrechtlichen Bereiche spricht. Das dürften sowohl das Team der Herausgeber als auch die Kommentatoren dieser Bereiche gewährleisten. Das spricht im Übrigen auch für den Straf- und Bußgeldrechtler für eine Anschaffung des Werkes, denn: Auch er wird –zumindest gelegentlich – das eine oder andere Mandat führen (müssen), in dem nach den Teilen 2 und 3 VV RVG abge-rechnet wird. Da hilft dann der „Schneider/Volpert“. Alles in allem also eine Empfehlung für die tägliche Arbeit des mit Gebührenfragen Befassten." Rezensionen zur Vorauflage: Gemeinde-und Städtebund Rheinland-Pfalz Online-Service KosDirekt, 11-2018: "(...) Durch die Darstellungsform hebt sich das Werk von der Masse der üblichen Kommentarliteratur zum RVG ab. Es erleichtert die Arbeit und ist alles in allem ein umfassendes, aktuelles Werk. Das Werk erläutert verständlich und auf hohem Niveau, wie man im täglichen Gebrauch optimal abrechnet. Ein herausragender Kommentar, der keine Frage offen läßt." RA Rudolf Günter, Aachen in JurBüro 9/2017, VII Rezensionen: " Die 8. Auflage des bewährten Gebührenrechtskommentars verschafft dem Leser neben wertvollen Hilfen bei der optimalen Abrechnung seiner Mandate auf sämtlichen Rechtsgebieten einen Überblick über die ersten Praxiserfahrungen und Entscheidungen zum 2. KostRMoG und zur PKH-Reform. (...) Das Werk verzichtet auf lange theoretische Ausführungen und gibt fundierte Antworten auf alle gebührenrechtlichen Fragestellungen. Es bietet alles, was zu einer optimalen Abrechnung benötigt wird. (...) Die seit dem 2. KostRMoG gemachten praktischen Erfahrungen und ergangenen Entscheidungen wurden umfassend eingearbeitet.(...)" Literaturreport RVGreport 8/2017, S. 287: "(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht einen schnellen und praxisgerechten Zugriff auf das nicht ganz so einfache anwaltliche Vergütungsrecht. (...) Der AnwaltKommentar RVG gibt auch in seiner 8. Aufl. eine hervorragende Hilfestellung in den alltäglichen Abrechnungsfragen. Darüber hinaus enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Berechnung des Gegenstandwerts und zu Erstattungsfragen. Er ist ein unerlässliches Hilfsmittel im Anwaltsbüro und bei den Gerichten." Rezensent Hans-Joachim Dörbandt auf https://www.socialnet.de/rezensionen... 6/2017: "(...) Durch seine Darstellungsform hebt sich das Werk von der Masse der üblichen Kommentarliteratur zum RVG ab. Es erleichtert die tägliche Arbeit sehr. (...) Alles in allem ist es den Herausgebern gelungen, ein umfassendes, aktuelles und letztlich auch preiswertes Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen, das, wie die sieben Vorauflagen, ohne Wenn und Aber als Standardwerk zum RVG zu bezeichnen ist. Der Kommentar ist ohne Zweifel insgesamt betrachtet sehr zu empfehlen. Er erläutert das RVG verständlich, praxisnah und auf höchstem Niveau. Der Band werndet sich logischerweise zunächst an die gesamte Anwaltschaft und die Anwaltskammern, an die Gerichte, aber auch an Beschäftigte von Institutionen, die regelmäßig Rechtsstreite führen müssen, wie u.a. die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder auch Berufsverbände. Er ist daher jedem mit dem Vergütungsrecht des RVG befassten Praktiker zur Anschaffung zu empfehlen. Als Fazit kann abschließend Folgendes festgehalten werden: In der heutigen, einem schnellen Wandel unterlegenen Zeit einen einbändigen Kommentar zum RVG und seinem Vergütungsverzeichnis herauszubringen, mag sicher ein Wagnis darstellen. Dennoch kann das in diesem Fall mehr als geglückt bezeichnet werden. Die Kommentierungen bewegen sich durchweg auf einem sehr hohen Niveau, ohne in eine unverständliche Mengenerweiterung der komplexen Materie abzugleiten. Im Gegenteil: Die komplexgerechte Darstellung begegnet, gepaart mit einer schlüssigen und nachvollziehbaren Sprache sowie mit einer versierten und prononcierten eigenen Meinung der Autoren, den Anforderungen der fachlich orientierten Leserschaft. Der Zielgruppe des Werkes ist es dringend anzuraten, diesen sachverständigen, meinungsstarken und trotz seines Umfanges immer noch handlichen Kommentar unbedingt anzuschaffen." RA Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München in MAV-Mitteilungen Juni 2017, S. 26: "(...) Wenn aber aus Unwissenheit zu hohe Gebühren gefordert werden, schadet das dem Ruf der Anwaltschaft. Falls andererseits Gebühren "verschenkt" ewrden, verzichtet man auf eine angemessene Entlohnung der anwaltlichen Tätigkeit und schadet sich somit selbst. Deshalb kann dieser Band, der konsequent auf die anwaltlichen Bedürfnisse ausgerichtet ist, aber dennoch wegen seiner hohen Qualität und dem nicht nur aus Anwälten bestehenden Autorenkreis auch bei Gericht anerkannt ist, erneut uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden." RiAG Carsten Krumm, Dortmund auf http://dierezensenten.blogspot.de/2017/04/rezension : " 3.130 Seiten in großem Format - dieser RVG-Kommentar ist ein echtes Schwergewicht und in seiner Ausführlichkeit wohl kaum zu überbieten. (...) Neben dem Herausgeber Schneider etwa finden sich (in der Gebührenszene) klingende Namen wie Volpert, Fölsch und Onderka. Damit ist gebührenrechtlicher Sachverstand garantiert. Inhaltlich ist besonders hervorzuheben, dass es zahlreiche Fall- und Rechenbeispiele gibt, die dem Leser die Übertragung der theoretischen Ausführungen der Kommentierung in die Praxis ermöglichen. (...) Die Kommentierungen sind allesamt - wie auch im sonstigen Kommentar - äußerst ausführlich und enthalten immer wieder Fall- und Rechenbeispiele. Damit ist das Werk absolut und uneingeschränkt praxistauglich. Ganz wichtig ist auch, dass der Schneider/Wolf tatsächlich von allen Autoren auf aktuellen Stand gebracht wurde. (...) Hinzuweisen ist schließlich auch auf den Anhang zur "Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen", in dem sich Schneider den Abrechnungsgrundsätzen der gängigsten Schadenversicherer im Straßenverkehr widmet. Nicht nur Berufsstarter unter den Anwälten, sondern auch alte Hasen werden sich freuen, eine derartige Zusammenstellung finden zu können, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern wird. Alles in allem ist damit festzustellen, dass die Anschaffung des Kommentars jedem Anwalt oder sonst mit Gebührenfragen befassten Juristen, Rechtspfleger oder Kanzleimitarbeiter zu empfehlen ist. Kaum ein anderer RVG-Kommentar kommt an die Ausführlichkeit der Darstellung des Schneider/Wolf heran."


    Hauptlesemotive: Verstehen
    Produktart: Buch gebunden
    Produktform: Hardcover

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